Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden, die eine Vorvereinbarung oder einen anderen Vertrag mit AppyBee LTD schließen.
Mit Unterzeichnung der Vorvereinbarung erklärt der Kunde, diese Bedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren.
AppyBee LTD kann diese Bedingungen ändern und informiert den Kunden rechtzeitig darüber.
Artikel 1 – Definitionen
AppyBee
AppyBee LTD, Anbieter der AppyBee-Software und zusätzlicher Dienstleistungen.
Dienste
Die von AppyBee bereitgestellten Funktionen, darunter (aber nicht beschränkt auf):
• Software für Verwaltung, Mitgliederverwaltung und Rechnungsstellung;
• Software für Kurspläne, Buchungen und Zutritt;
• Software, mit der Mitglieder Kurse, Aktivitäten oder Eintritt reservieren können;
• Zusätzliche kostenpflichtige Dienste, Module und Upgrades, wie auf der Website von AppyBee angegeben.
Kunde
Jede natürliche oder juristische Person, die eine Vorvereinbarung oder einen Vertrag mit AppyBee LTD schließt.
Mitglieder
Verbraucher, die über den Kunden AppyBee nutzen.
Vorvereinbarung
Der Vertrag zwischen dem Kunden und AppyBee LTD, in dem spezifische Vereinbarungen festgelegt sind.
Transaktion
über einen vom Kunden beauftragten Payment Service Provider (PSP) in Verbindung mit der Nutzung der AppyBee-Software stattfindet.
Artikel 2 – Anforderungen an den Kunden
Der Kunde muss jederzeit:
• die geltenden Sicherheits-, Datenschutz- und Nutzungsrichtlinien einhalten;
• korrekte und vollständige Angaben machen, die AppyBee oder ein Zahlungsanbieter für Prüfungen benötigt;
• alle Verpflichtungen aus der Vorvereinbarung und diesen Bedingungen erfüllen.
AppyBee LTD behält sich jederzeit das Recht vor, einen Kunden abzulehnen oder einen Antrag abzuweisen, ohne zur Angabe von Gründen verpflichtet zu sein.
Artikel 3 – Nutzung von AppyBee und Abonnements
Der Kunde kann ein Abonnement oder Zusatzdienste zu folgenden Bedingungen beziehen:
• Mitglieder akzeptieren, dass AppyBee Marketing- und/oder Informationsinhalte in der Software anzeigen kann;
• Für jede Transaktion über AppyBee ist eine Gebühr fällig;
• Alle Gebühren werden von dem vom Kunden gewählten Payment Service Provider (PSP) per Lastschrift beim Endnutzer eingezogen.
Upgrades & Zusatzmodule
Es ist möglich, das Paket zwischenzeitlich zu upgraden und/oder Zusatzmodule zu erwerben.
Jedes Upgrade wird für eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr vereinbart.
Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, ungeachtet der Umstände.
Preisänderungen
AppyBee LTD darf Gebühren und Tarife anpassen.
Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angekündigt.
Eine Kündigung des Vertrags aufgrund einer Preisänderung ist nicht möglich.
Die fortgesetzte Nutzung nach dem Inkrafttreten gilt als Zustimmung zum neuen Preis.
AppyBee LTD kann den Kunden auffordern, offene Abonnementgebühren über den vom Kunden genutzten Payment Service Provider (PSP) gemäß den Bedingungen des jeweiligen PSP zu begleichen.
Zusätzliche Dienste
Zusatzmodule, Upgrades und zusätzliche Dienste können erworben werden.
Aktuelle Tarife sind auf der Website von AppyBee verfügbar.
Auch diese Preise können mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen angepasst werden.
Artikel 4 – Rechnungsstellung & Zahlungen
Die Abonnementgebühren werden zu Beginn jedes Monats von dem vom Kunden beauftragten Payment Service Provider (PSP) per Lastschrift beim Endnutzer eingezogen.
Alle Transaktionskosten werden vom jeweiligen Payment Service Provider (PSP) gemäß den Bedingungen zwischen dem PSP und dem Kunden einbehalten, bevor Auszahlungen an den Kunden erfolgen.
Fehlgeschlagene Lastschriften
Wenn die Lastschrift fehlschlägt:
• erhält der Kunde einen Zahlungslink, um dennoch innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen;
• werden Bearbeitungs- und Inkassokosten von €25 in Rechnung gestellt;
• ist AppyBee LTD berechtigt, ihre Dienstleistungen (einschließlich des Zugangs zur Plattform und zu den Funktionen) auszusetzen, wenn offene Zahlungen, Streitigkeiten, Stornierungen oder Rückbuchungen vorliegen., um zu gewährleisten, dass ausreichend Guthaben für eventuelle Rückzahlungen oder Korrekturen verfügbar bleibt
Ausbleibende Zahlung
Wenn der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlt, darf AppyBee LTD:
• das Abonnement mit sofortiger Wirkung sperren oder beenden;
• eine Schlussabrechnung erstellen und alle offenen Beträge (Abonnement, Transaktionskosten, MwSt. und etwaige Zusatzkosten) in Rechnung stellen.
Zahlungen und Dritte
• AppyBee ist kein Zahlungsinstitut im Sinne des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wft), kein Treuhänder, kein Anderkontoinhaber und kein Verwahrer von Geldern.
• AppyBee empfängt, verwaltet oder verwahrt keine Zahlungen von Endnutzern, Kunden oder Dritten.
• Alle Zahlungen und Lastschriften erfolgen ausschließlich über unabhängige Payment Service Providers (PSPs), mit denen der Kunde selbst einen Vertrag abschließt.
• Der jeweilige PSP handelt eigenständig und außerhalb der Verantwortung oder Aufsicht von AppyBee.
• AppyBee hat keine tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt über von PSPs verarbeitete Gelder und kann keine Zahlungen initiieren, blockieren oder zurückbuchen.
Gebühren
Gebühren von AppyBee sind in dem Moment geschuldet und fällig, in dem die jeweilige Dienstleistung von AppyBee erbracht wird, unabhängig vom Zeitpunkt des Einzugs oder der Auszahlung durch einen PSP und unabhängig von Konkurs, Zahlungsaufschub oder sonstiger Insolvenz des Kunden.
Keine Beauftragung oder Vertretung
AppyBee tritt weder als Beauftragter, Bevollmächtigter, Agent noch als Vertreter des Kunden auf, weder gegenüber Endnutzern noch gegenüber Payment Service Providern oder sonstigen Dritten.
Keine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder in den Dienstleistungen von AppyBee kann so ausgelegt werden, dass sie ein Treueverhältnis oder eine Zahlungsverpflichtung im Namen des Kunden begründet.
Insolvenz des Kunden
Im Falle einer Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs oder einer Umstrukturierung des Kunden erkennt dieser ausdrücklich an, dass AppyBee keine Vermögenswerte der Insolvenzmasse verwahrt.
AppyBee unterliegt in diesem Fall keinen Herausgabe-, Rückzahlungs- oder Mitwirkungspflichten gegenüber einem Insolvenzverwalter, Sachwalter oder sonstigen Insolvenzbeauftragten, vorbehaltlich einer rechtskräftigen gerichtlichen Anordnung.
Aufrechnung
AppyBee ist berechtigt, eigene Forderungen mit etwaigen (vermeintlichen) Ansprüchen des Kunden aufzurechnen, ungeachtet des Rechtsgrundes und ungeachtet einer Insolvenz oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden.
Artikel 5 – Haftung
AppyBee LTD haftet ausschließlich für Schäden, die unmittelbar auf eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zurückzuführen sind, maximal bis zu dem Betrag, den ihr Versicherer für diesen Schaden auszahlt.
AppyBee LTD haftet nicht für Schäden, die Mitgliedern des Kunden entstehen.
Der Kunde stellt AppyBee vollständig von allen Ansprüchen von Mitgliedern oder Dritten frei, die sich aus der Nutzung von AppyBee oder den Diensten des Kunden ergeben.
Artikel 6 – Beendigung des Vertrags
Der Vertrag wird geschlossen für eine Erstlaufzeit von einem (1) Jahr.
Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Monat zu Monat und kann jederzeit per E-Mail mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Kalendermonat gekündigt werden.
Änderungen und Kündigungen müssen vor Ablauf eines Kalendermonats mitgeteilt werden und werden zum ersten Tag des Folgemonats unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von einem vollen Kalendermonat wirksam.
AppyBee LTD behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder Verpflichtungen auszusetzen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und dies nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Mitteilung behebt.
Fristlose Beendigung ist darüber hinaus möglich, wenn:
• Insolvenz, Schuldenbereinigung oder Zahlungsaufschub beantragt oder eröffnet wurde;
• der Kunde die Bedingungen oder Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt.
Schäden, die durch eine durch den Kunden verschuldete Beendigung entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Artikel 7 – Anwendbares Recht
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vorvereinbarung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.