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Vereinbarung zur Datenverarbeitung

Parteien:

  1. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung AppyBee LTD (im Folgenden: „der Auftragsverarbeiter“),
  2. die natürliche Person/juristische Person, mit der der Verarbeiter im Namen von AppyBee eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen hat (im Folgenden: „der für die Verarbeitung Verantwortliche“).

berücksichtigen Sie, dass:

  1. Im Rahmen der Ausführung der zwischen den Parteien in Bezug auf AppyBee geltenden Lizenzvereinbarung verarbeitet der Verarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen;
  2. In dieser Verarbeitungsvereinbarung möchten die Parteien die Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verarbeiter festlegen;


Definitionen

  1. GDPR: Die Allgemeine Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) einschließlich des Durchführungsgesetzes zu dieser Verordnung
  2. Betroffene Person: die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 DSGVO.
  3. Verletzung personenbezogener Daten: eine Sicherheitsverletzung, die versehentlich oder unrechtmäßig zur Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum unbefugten Zugriff auf übertragene, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten gemäß Artikel 4 (12) DSGVO führt.
  4. Hauptvereinbarung: Die Hauptvereinbarung (en), die zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter geschlossen wurden, einschließlich Anlagen, auf die sich diese Prozessorvereinbarung bezieht.
  5. Mitarbeiter: Personen, die für Processing Manager oder Processor arbeiten, entweder angestellt oder vorübergehend eingestellt.
  6. Empfänger: eine natürliche oder juristische Person, eine Regierungsbehörde, eine Dienstleistung oder eine andere Stelle, unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder nicht, dem/der die personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden.
  7. Parteien: Verantwortlicher und Verarbeiter.
  8. Personenbezogene Daten: alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (die betroffene Person), die im Rahmen des Hauptvertrags gemäß Artikel 4 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden; eine identifizierbare natürliche Person gilt als direkt oder indirekt identifiziert, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Kennung wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder ein oder mehrere Elemente, die ihre physische, physiologische, genetische, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität charakterisieren natürliche Person.
  9. Unterauftragsverarbeiter: ein weiterer Prozessor, der vom Verarbeiter beauftragt wurde, personenbezogene Daten im Auftrag eines Datenverantwortlichen zu verarbeiten.
  10. Verarbeiter: die natürliche oder juristische Person, eine Regierungsorganisation, eine Dienstleistung oder eine andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Absatz 8 der DSGVO verarbeitet.
  11. Verarbeitung/Verarbeitung: jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe mit personenbezogenen Daten oder allen personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob durch automatisierte Verfahren, wie das Erheben, Aufzeichnen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Aktualisieren oder Ändern, Abrufen, Abfragen, Verwenden, Bereitstellen durch Übertragung, Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung, Abgleich oder Kombination, Sperrung, Löschung oder Zerstörung von Daten gemäß Artikel 4 Absatz 2 der DSGVO.
  12. Verantwortlicher: die natürliche oder juristische Person, eine Regierungsorganisation, eine Dienstleistung oder eine andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO bestimmt.
  13. Datenverarbeitungsvereinbarung: Diese Datenverarbeitungsvereinbarung zum Abschluss der in Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO genannten Vereinbarungen.

Anwendbarkeit


  1. Diese Verarbeitungsvereinbarung bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verarbeiter im Namen des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Rahmen der Ausführung des Hauptvertrags.
  2. Die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien personenbezogener Daten, die betroffenen Personen und Empfänger sind in Anhang 1 beschrieben.
  3. Der Prozessor garantiert, dass die Anforderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden.

Dauer und Kündigung


  1. Diese Datenverarbeitungsvereinbarung tritt zum Zeitpunkt des Beginns der Hauptvereinbarung oder zu einem von den Parteien festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
  2. Die Datenverarbeitungsvereinbarung endet, wenn die Hauptvereinbarung endet.
  3. Keine der Parteien kann diese Datenverarbeitungsvereinbarung unabhängig von der Hauptvereinbarung vorzeitig kündigen.
  4. Verpflichtungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieser Prozessorvereinbarung fortbestehen sollen, gelten auch nach Beendigung dieser Prozessorvereinbarung fort. Zu diesen Bestimmungen gehören beispielsweise diejenigen, die sich aus den Bestimmungen über Vertraulichkeit, Haftung, Streitbeilegung und geltendes Recht ergeben.

Bearbeitung


  1. Der Verarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf Anweisung und auf der Grundlage schriftlicher Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, vorbehaltlich der unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen, die für den Verarbeiter gelten. Der Verarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht länger oder umfassender als für die Ausführung des Hauptvertrags erforderlich.
  2. Wenn nach Ansicht des Auftragsverarbeiters eine Anweisung gemäß Absatz 1 dieses Artikels gegen ein Datenschutzgesetz verstößt, wird er den für die Verarbeitung Verantwortlichen vor der Verarbeitung informieren, es sei denn, eine gesetzliche Regelung verbietet eine solche Mitteilung.
  3. Wenn der Verarbeiter gesetzlich verpflichtet ist, personenbezogene Daten bereitzustellen, wird er den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich und wenn möglich vor der Bereitstellung informieren.
  4. Der Prozessor stellt sicher, dass nur seine Mitarbeiter Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben. Die Ausnahme bildet der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 dieser Prozessorvereinbarung. Der Verarbeiter beschränkt den Zugriff auf Mitarbeiter, deren Zugriff für ihre Arbeit erforderlich ist, wobei der Zugriff auf personenbezogene Daten beschränkt ist, die diese Mitarbeiter für ihre Arbeit benötigen. Der Verarbeiter stellt außerdem sicher, dass die Mitarbeiter, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben, genaue und vollständige Anweisungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten erhalten haben und dass sie mit den Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Verpflichtungen vertraut sind.
  5. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist gesetzlich verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich des Datenschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der für die Verarbeitung Verantwortliche feststellen, ob eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass er die für ihn als Verarbeiter geltenden Vorschriften im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die in dieser Verarbeitungsvereinbarung getroffenen Vereinbarungen einhält.
  6. Die Verarbeitung erfolgt unter der Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Der Verarbeiter hat keine Kontrolle über den Zweck und die Mittel der Verarbeitung und trifft keine Entscheidungen über Themen wie die Verwendung personenbezogener Daten, die Aufbewahrungsfrist der für den für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Bereitstellung personenbezogener Daten an Dritte. Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss sicherstellen, dass er den Zweck und die Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten eindeutig festgelegt hat.
  7. Im Falle von Stornierungen behält sich AppyBee das Recht vor, Stornokosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten betragen 19€ ohne Mehrwertsteuer pro Rücksendung. Diese Kosten werden entweder vom aktuellen Saldo des Lizenznehmers abgezogen oder es wird eine Rechnung mit einem Zahlungslink gesendet. Die erste Stornierung ist kostenlos.

Sicherheit


  1. Der Prozessor hat die in Anlage 2 aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die dieser Verarbeitungsvereinbarung beiliegen. Bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen wurden die zu mindernden Risiken, der Stand der Technik und die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt. In jedem Fall beinhalten diese Sicherheitsmaßnahmen:
    1. die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste kontinuierlich zu gewährleisten;

    1. die Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugriff auf die personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls rechtzeitig wiederherzustellen;
    2. ein Verfahren zur regelmäßigen Prüfung, Bewertung und Bewertung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Verarbeitung.
  2. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist gut über die vom Auftragsverarbeiter ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen informiert und ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen ein Sicherheitsniveau aufweisen, das der Art der personenbezogenen Daten sowie dem Umfang, dem Kontext, den Zwecken und den Risiken der Verarbeitung angemessen ist.
  3. Die Parteien erkennen an, dass die Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus sie dazu zwingen kann, kontinuierlich zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Der Prozessor garantiert ein Sicherheitsniveau, das auf das aktuelle Risiko zugeschnitten ist. Der Prozessor wird den Controller informieren, wenn sich eine der Sicherheitsmaßnahmen wesentlich ändert.
  4. Der Verarbeiter bietet angemessene Garantien für die Anwendung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die auszuführenden Prozesse. Wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche überprüfen lassen möchte, wie der Prozessor die Sicherheitsmaßnahmen einhält, kann der für die Verarbeitung Verantwortliche den Prozessor darum bitten. Der Prozessor und der für die Verarbeitung Verantwortliche werden diesbezüglich gemeinsam Vereinbarungen treffen. Die Kosten einer Inspektion trägt der für die Verarbeitung Verantwortliche. Der Verantwortliche stellt dem Prozessor eine Kopie des Inspektionsberichts zur Verfügung.
  5. Der Verarbeiter verarbeitet oder verarbeitet keine personenbezogenen Daten von sich selbst oder von Dritten in Ländern außerhalb der Europäischen Union („EU“), es sei denn, er hat zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen eingeholt.